Neue Coronaschutzverordnung ab 03.04.2022
Am 3. April 2022 tritt eine neue Coronaschutzverordnung in NRW in Kraft. Mit dieser werden bestehende Coronabeschränkungen weitgehend aufgehoben.
Zugangsbeschränkungen, Maskenpflicht, die Vorlage von Hygienekonzepten sowie Testpflichten entfallen für die den Sport betreffenden Bereiche.
Bestehen bleiben die Isolations- und Quarantänepflichten für Infizierte, deren nicht-immunisierte Haushaltsangehörige sowie (als Empfehlung) nicht-immunisierte Kontaktpersonen sowie die Pflicht infizierter Personen, Personen, mit denen sie 48 Stunden vor dem ersten positiven Test engen Kontakt haben, über ihre Infektion zu informieren.
Der TV-Vorstand empfiehlt für den Sport in Innenräumen weiterhin beim Zutritt zu den Gebäuden bis in den Kursraum/der Sporthalle eine Maske zu tragen und sich freiwillig vor dem Sport zu testen.
Mit sportlichen Grüßen
Euer TV-Vorstand
Claudia, Fabian, Cati und Reimund